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AGB I RISTORANTE MERCATO

1. RESERVIERUNG
Die Reservierungsvereinbarung und allfällige Änderungen betreffend der Leistungen werden verbindlich, sobald sie durch das Restaurant bestätigt und durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt sind.

2. TEILNEHMERZAHL
Die definitive Teilnehmerzahl teilst Du uns bitte bis spätestens zwei Tage vor dem Anlass mit. Diese Anzahl wird anschliessend verrechnet. Das Restaurant behält sich das Recht vor, bei weniger Teilnehmenden als definitiv reserviert eine NO-Show Gebühr zu verrechnen.

3. ANGEBOT
Unsere Menüvorschläge sind gültig ab 10 Personen. Solltest Du in unseren Menüvorschlägen nicht das Passende finden, nehmen wir Deine Wünsche gerne entgegen.

4. DEKORATION
In unseren Menupreisen sind keine Tischdekorationen, wie Blumen, Kerzen, Menukarten usw. inbegriffen. Auf Wunsch organisieren wir gerne die passende Dekoration zu Deinem Event.

5. ZAHLUNGSKONDITIONEN UND PREISE
a) Alle Preise sind in Schweizer Franken und verstehen sich inklusive Service und Mehrwertsteuer. Das Restaurant rechnet in Schweizer Franken ab. Preisangaben in Euro sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet.

b) Das Ristorante behält sich vor, bei gewissen Aufträgen über CHF 1’000.00 eine Anzahlung zu verlangen. Die Reservierung wird erst nach Erhalt dieser definitiv. Bei Stornierung des Anlasses innerhalb der kostenpflichtigen Annullierungsfrist wird die Anzahlung nicht rückerstattet. Bei einer Rechnungsanschrift im Ausland kann das Restaurant die bestätigte Leistung zu 100% im Vorfeld fakturieren (Vorauszahlung 7 Tage vor Anreise) oder einer gültigen Kreditkarte belasten.

c) Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Es werden keine Skonti oder Rabatte gewährt. Sind einzelne Leistungen durch die Teilnehmer selbst zu bezahlen, kassiert das Ristorante Mercato die bezogene Leistung vor Ort ein. Ist dies nicht möglich, ist der Veranstalter verpflichtet, die Kosten zu übernehmen sofern er keine gültige Rechnungsadresse der Teilnehmer angeben kann.

6. HAFTUNG
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Restaurant für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden. Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit dem Restaurant abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Restaurant lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen an mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.

7. RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Kloten/ZH.

8. ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN

Stand Februar 2024

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